Benutzervereinbarung für KI-Aktien-Diagnosetools

Inkrafttreten: [2025-6-11]

Letzte Aktualisierung: [2025-6-11]

I. Definition und Umfang der Dienstleistungen

1.1 Der von dieser Plattform bereitgestellte KI-Aktien-Diagnoseservice (im Folgenden "der Service" genannt) ist ein automatisiertes Datenanalysetool, das auf maschinellen Lernalgorithmen basiert. Es erstellt visuelle Berichte und statistische Schlussfolgerungen, indem es öffentliche Marktdaten (wie historische Aktienkurse, Finanzberichte, Brancheninformationen usw.) verarbeitet, ohne jegliche Elemente menschlicher Anlageberatung.

1.2 Die Ausgabeergebnisse dieses Service spiegeln die Identifizierung historischer Daten und Marktmuster durch den Algorithmus wider und stellen keine der folgenden Punkte dar oder sollten nicht so verstanden werden:

II. Pflichten des Nutzers und verbotene Handlungen

2.1 Sie bestätigen und stimmen zu:

2.2 Die folgenden Handlungen sind strengstens untersagt:

III. Haftungsausschluss (Kernbegriffe)

3.1 Erklärung zu Algorithmus-Einschränkungen

3.2 Haftungsfreistellung der Plattform

Die Plattform haftet nicht für direkte oder indirekte Verluste, die durch folgende Ursachen entstehen:

IV. Geistiges Eigentum und Datennutzung

4.1 Das Urheberrecht an den durch diesen Service erstellten Diagnoseberichten gehört der Plattform. Nutzer sind nur zur Nutzung für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke berechtigt. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen Nutzer nicht:

4.2 Sie ermächtigen die Plattform, anonymisierte Diagnosedatensätze zu folgenden Zwecken zu sammeln:

V. Serviceänderungen und -beendigung

5.1 Die Plattform behält sich das Recht vor, Dienste aus den folgenden Gründen anzupassen oder zu beenden:

5.2 Nach Beendigung des Service werden die von den Nutzern erstellten Diagnoseberichte für [90 Tage] zum Download aufbewahrt. Nach dieser Frist hat die Plattform das Recht, die Daten zu löschen.

VI. Streitbeilegung und anwendbares Recht

6.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Deutschlands. Streitigkeiten sollen zunächst durch Verhandlungen gelöst werden. Schlagen diese fehl, werden sie einem deutschen Schiedsgericht zur Schlichtung vorgelegt.

6.2 Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für ungültig erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.